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   BVerwG, 29.11.2018 - 1 WB 47.17   

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BVerwG, 29.11.2018 - 1 WB 47.17 (https://dejure.org/2018,45341)
BVerwG, Entscheidung vom 29.11.2018 - 1 WB 47.17 (https://dejure.org/2018,45341)
BVerwG, Entscheidung vom 29. November 2018 - 1 WB 47.17 (https://dejure.org/2018,45341)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rewis.io

    Konkurrentenstreit; Dokumentationspflicht; Vorverwendung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 33 Abs. 2 ; WBO § 13
    Besetzung eines nach Besoldungsgruppe A 16 bewerteten Dezernatsleiter-Dienstpostens; Berücksichtigung einer fehlenden Vorverwendung auf der Ebene höhere Kommandobehörde Zentraler Sanitätsdienst; Notwendigkeit einer Promotion für die Besetzung eines medizinischen ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 26.01.2012 - 2 A 7.09

    Konkurrentenstreit; Beförderung; Versetzungsbewerber; Beförderungsbewerber;

    Auszug aus BVerwG, 29.11.2018 - 1 WB 47.17
    Der Dienstherr ist insbesondere berechtigt, im Einzelnen die Kriterien der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung in Bezug auf den Aufgabenbereich des Dienstpostens im Vorfeld einer Auswahlentscheidung in einem Anforderungsprofil zu konkretisieren; insofern muss der Inhalt dieses Anforderungsprofils mit Art. 33 Abs. 2 GG vereinbar sein (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 25. November 2011 - 2 BvR 2305/11 - NVwZ 2012, 368 Rn. 15; BVerwG, Urteil vom 26. Januar 2012 - 2 A 7.09 - BVerwGE 141, 361 Rn. 19).

    Dabei fällt die Entscheidung darüber, welchen "Zuschnitt" ein Dienstposten haben soll, welche Zuständigkeiten ihm im Einzelnen zugewiesen sind und welche Fachkenntnisse zur Erfüllung der Aufgaben auf dem Dienstposten erforderlich sind, in das Organisationsermessen des Dienstherrn, das hinsichtlich der Maßgaben militärischer Zweckmäßigkeit nicht, im Übrigen nur auf sachfremde Erwägungen gerichtlich überprüfbar ist (BVerwG, Beschluss vom 16. Dezember 2008 - 1 WB 39.07 - BVerwGE 133, 1 Rn. 42 und Urteile vom 16. Oktober 2008 - 2 A 9.07 - BVerwGE 132, 110 Rn. 54 sowie vom 26. Januar 2012 - 2 A 7.09 - BVerwGE 141, 361 Rn. 18).

  • BVerwG, 25.04.2007 - 1 WB 31.06

    Verwendungsentscheidung; militärische Verwendung; Beurteilungsspielraum;

    Auszug aus BVerwG, 29.11.2018 - 1 WB 47.17
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats verfestigt sich eine einmal getroffene militärische Verwendungsentscheidung - auch nach einer der Bewertung des Dienstpostens entsprechenden Beförderung oder Planstelleneinweisung - nicht dahin, dass der durch sie begünstigte Soldat eine rechtlich gesicherte Position erwirbt, auf dem ihm zugewiesenen Dienstposten verbleiben zu können; er müsste es vielmehr hinnehmen, von dem Dienstposten wegversetzt zu werden, wenn der Antragsteller bei der Stellenbesetzung ihm gegenüber rechtswidrig übergangen worden wäre (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 25. April 2007 - 1 WB 31.06 - BVerwGE 128, 329 Rn. 39 m.w.N.).

    Dem folgend hat der Senat eine entsprechende Verpflichtung zur Dokumentation der wesentlichen Auswahlerwägungen auch für Entscheidungen angenommen, die ein Konkurrenzverhältnis um eine höherwertige militärische Verwendung betreffen (vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 25. April 2007 - 1 WB 31.06 - BVerwGE 128, 329 Rn. 50 und vom 16. Dezember 2008 - 1 WB 19.08 - BVerwGE 133, 13 Rn. 36).

  • BVerwG, 29.01.2013 - 1 WB 60.11

    Konkurrentenstreit; Auswahlentscheidung; Grundsatz der Bestenauslese; "im

    Auszug aus BVerwG, 29.11.2018 - 1 WB 47.17
    Der Senat hat deshalb einen dem Beamtenrecht entsprechenden Bewerbungsverfahrensanspruch auch für soldatenrechtliche Konkurrenzverhältnisse anerkannt (vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 29. Januar 2013 - 1 WB 60.11 - juris Rn. 40 m.w.N.).

    Außerdem ist fraglich, ob ein als zwingend und nicht bloß als wünschenswert gefasstes Anforderungskriterium der Promotion angesichts des vorwiegend administrativen - und nicht wissenschaftlichen - Zuschnitts des Dienstpostens eine nach Maßgabe von Eignung und Befähigung sachgerechte dienstpostenbezogene Voraussetzung darstellt (vgl. hierzu BVerwG, Beschlüsse vom 25. September 2012 - 1 WB 44.11 - juris Rn. 50 und vom 29. Januar 2013 - 1 WB 60.11 - juris Rn. 62).

  • BVerwG, 25.09.2012 - 1 WB 44.11

    Konkurrentenstreit; Auswahlentscheidung; gerichtliche Kontrolle; Statuszuschlag;

    Auszug aus BVerwG, 29.11.2018 - 1 WB 47.17
    Festlegungen des Anforderungsprofils oder einer Aufgabenbeschreibung für den Dienstposten entfalten Bindungswirkung für die Festlegung und Gewichtung der Leistungsmerkmale im Auswahlverfahren; ob die zuständige Stelle ihre Auswahlentscheidung an dem Anforderungsprofil bzw. an der Aufgabenbeschreibung ausgerichtet hat, ist gerichtlich in vollem Umfang überprüfbar (stRspr, z.B. BVerwG, Beschluss vom 25. September 2012 - 1 WB 44.11 - juris Rn. 30 und Urteil vom 16. August 2001 - 2 A 3.00 - BVerwGE 115, 58 ).

    Außerdem ist fraglich, ob ein als zwingend und nicht bloß als wünschenswert gefasstes Anforderungskriterium der Promotion angesichts des vorwiegend administrativen - und nicht wissenschaftlichen - Zuschnitts des Dienstpostens eine nach Maßgabe von Eignung und Befähigung sachgerechte dienstpostenbezogene Voraussetzung darstellt (vgl. hierzu BVerwG, Beschlüsse vom 25. September 2012 - 1 WB 44.11 - juris Rn. 50 und vom 29. Januar 2013 - 1 WB 60.11 - juris Rn. 62).

  • BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvR 206/07

    Schaffung "vollendeter Tatsachen" im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit durch

    Auszug aus BVerwG, 29.11.2018 - 1 WB 47.17
    Aus Art. 33 Abs. 2 i.V.m. Art. 19 Abs. 4 GG folgt ferner die Verpflichtung des Dienstherrn, die seiner Entscheidung zugrunde liegenden wesentlichen Auswahlerwägungen schriftlich niederzulegen, um eine sachgerechte Kontrolle durch den unterlegenen Bewerber und ggf. durch das Gericht zu ermöglichen (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 9. Juli 2007 - 2 BvR 206/07 - BVerfGK 11, 398 ).
  • BVerwG, 16.08.2001 - 2 A 3.00

    Anforderungsprofil eines Dienstpostens, Bindung des Dienstherrn an das - im

    Auszug aus BVerwG, 29.11.2018 - 1 WB 47.17
    Festlegungen des Anforderungsprofils oder einer Aufgabenbeschreibung für den Dienstposten entfalten Bindungswirkung für die Festlegung und Gewichtung der Leistungsmerkmale im Auswahlverfahren; ob die zuständige Stelle ihre Auswahlentscheidung an dem Anforderungsprofil bzw. an der Aufgabenbeschreibung ausgerichtet hat, ist gerichtlich in vollem Umfang überprüfbar (stRspr, z.B. BVerwG, Beschluss vom 25. September 2012 - 1 WB 44.11 - juris Rn. 30 und Urteil vom 16. August 2001 - 2 A 3.00 - BVerwGE 115, 58 ).
  • BVerwG, 17.08.2005 - 2 C 37.04

    Beförderung; Fahrlässigkeit; höherwertiger Dienstposten; Kausalität;

    Auszug aus BVerwG, 29.11.2018 - 1 WB 47.17
    a) Nach der Rechtsprechung zu beamtenrechtlichen Konkurrentenstreitigkeiten um Beförderungsämter folgt aus Art. 33 Abs. 2 GG ein Bewerbungsverfahrensanspruch, der Bewerbern um ein öffentliches Amt ein grundrechtsgleiches Recht auf leistungsgerechte Einbeziehung nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung in die Bewerberauswahl gibt; die Bewerbung darf nur aus Gründen abgelehnt werden, die durch Art. 33 Abs. 2 GG gedeckt sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. August 2005 - 2 C 37.04 - BVerwGE 124, 99 ).
  • BVerfG, 25.11.2011 - 2 BvR 2305/11

    Organisationsermessen des Dienstherrn auch hinsichtlich der Frage, ob eine

    Auszug aus BVerwG, 29.11.2018 - 1 WB 47.17
    Der Dienstherr ist insbesondere berechtigt, im Einzelnen die Kriterien der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung in Bezug auf den Aufgabenbereich des Dienstpostens im Vorfeld einer Auswahlentscheidung in einem Anforderungsprofil zu konkretisieren; insofern muss der Inhalt dieses Anforderungsprofils mit Art. 33 Abs. 2 GG vereinbar sein (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 25. November 2011 - 2 BvR 2305/11 - NVwZ 2012, 368 Rn. 15; BVerwG, Urteil vom 26. Januar 2012 - 2 A 7.09 - BVerwGE 141, 361 Rn. 19).
  • BVerwG, 16.10.2008 - 2 A 9.07

    Dienstpostenkonkurrenz zwischen Beamten und Soldaten; Bundesnachrichtendienst;

    Auszug aus BVerwG, 29.11.2018 - 1 WB 47.17
    Dabei fällt die Entscheidung darüber, welchen "Zuschnitt" ein Dienstposten haben soll, welche Zuständigkeiten ihm im Einzelnen zugewiesen sind und welche Fachkenntnisse zur Erfüllung der Aufgaben auf dem Dienstposten erforderlich sind, in das Organisationsermessen des Dienstherrn, das hinsichtlich der Maßgaben militärischer Zweckmäßigkeit nicht, im Übrigen nur auf sachfremde Erwägungen gerichtlich überprüfbar ist (BVerwG, Beschluss vom 16. Dezember 2008 - 1 WB 39.07 - BVerwGE 133, 1 Rn. 42 und Urteile vom 16. Oktober 2008 - 2 A 9.07 - BVerwGE 132, 110 Rn. 54 sowie vom 26. Januar 2012 - 2 A 7.09 - BVerwGE 141, 361 Rn. 18).
  • BVerwG, 16.12.2008 - 1 WB 19.08

    Konkurrentenstreitigkeit; Auswahlerwägungen; Dokumentationspflicht.

    Auszug aus BVerwG, 29.11.2018 - 1 WB 47.17
    Dem folgend hat der Senat eine entsprechende Verpflichtung zur Dokumentation der wesentlichen Auswahlerwägungen auch für Entscheidungen angenommen, die ein Konkurrenzverhältnis um eine höherwertige militärische Verwendung betreffen (vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 25. April 2007 - 1 WB 31.06 - BVerwGE 128, 329 Rn. 50 und vom 16. Dezember 2008 - 1 WB 19.08 - BVerwGE 133, 13 Rn. 36).
  • BVerwG, 23.02.2010 - 1 WB 36.09

    Bestandskraft; Dienstliche Beurteilung; Konkurrentenstreitigkeit

  • BVerwG, 16.12.2008 - 1 WB 39.07

    Konkurrentenstreitigkeit; Leistungsprinzip; Eignungs- und Leistungsvergleich,

  • BVerwG, 30.01.2014 - 1 WB 1.13

    Laufbahnwechsel; Auswahlverfahren; Vorbehalt des Gesetzes; Laufbahn der Offiziere

  • BVerwG, 19.07.2018 - 1 WB 3.18

    Anforderungsprofil; Auswahlentscheidung; Bestandskraft;

  • BVerwG, 26.10.2017 - 1 WB 41.16

    Auswahlentscheidung; Bedarfslage; Bedarfsträgerforderungen;

  • BVerwG, 28.09.2017 - 1 WB 44.16

    Konkurrentenstreit; Ausschluss von der weiteren Betrachtung im Auswahlverfahren

  • BVerwG, 29.01.2020 - 1 WB 4.19

    Konkurrentenstreit um die Besetzung eines Dienstpostens; Ein Soldat hat keinen

    Im Organisationsermessen des Dienstherrn liegt auch die Entscheidung über den "Zuschnitt" eines Dienstpostens und sein Anforderungsprofil (BVerwG, Beschluss vom 29. November 2018 - 1 WB 47.17 - juris Rn. 24 m.w.N.).

    Eine Vorverwendung auf einer übergeordneten Ebene stellt ein sachgerechtes und im gesamten öffentlichen Dienst häufig anzutreffendes Anforderungskriterium bei der Besetzung von Führungspositionen im nachgeordneten Bereich, denen im hierarchischen Aufbau eine "Bindegliedfunktion" zukommt, dar (BVerwG, Beschluss vom 29. November 2018 - 1 WB 47.17 - juris Rn. 26 m.w.N.).

  • BVerwG, 26.11.2020 - 1 WB 8.20

    Konkurrentenstreit um die Besetzung eines Dienstpostens; Anforderungen an die

    Ebenso wie die Forderung nach einer Vorverwendung auf einer übergeordneten Ebene ein sachgerechtes und im gesamten öffentlichen Dienst häufig anzutreffendes Anforderungskriterium bei der Besetzung von Führungspositionen im nachgeordneten Bereich darstellt, denen im hierarchischen Aufbau eine "Bindegliedfunktion" zukommt, (BVerwG, Beschluss vom 29. November 2018 - 1 WB 47.17 - juris Rn. 26 m.w.N.), ist es für schon durch die Dotierungshöhe herausgehobene Leitungsfunktionen - wie die eines Abteilungsleiters im vorliegenden Falle - auch sachgerecht, nicht nur eine Verwendung auf der übergeordneten Ebene, sondern eine mit konkret definierten Führungsfunktionen verbundene Vorverwendung auf dieser Ebene - hier die Referatsleiterverwendung - zu fordern.
  • BVerwG, 30.04.2020 - 1 WB 67.19

    Anforderungsprofil; Bewerbungsverfahrensanspruch; Bundeswehrkrankenhaus;

    Zuletzt hat der Senat es - in einer nicht entscheidungserheblichen Passage - für fraglich gehalten, ob ein als zwingend und nicht bloß als wünschenswert gefasstes Anforderungskriterium der Promotion bei der Besetzung eines Dezernatsleiter-Dienstpostens im Kommando Regionale Sanitätsdienstliche Unterstützung angesichts des vorwiegend administrativen - und nicht wissenschaftlichen - Zuschnitts dieses Dienstpostens eine nach Maßgabe von Eignung und Befähigung sachgerechte Voraussetzung darstellen würde (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. November 2018 - 1 WB 47.17 - juris Rn. 28 m.w.N.).
  • BVerwG, 20.02.2023 - 1 W-VR 28.22

    Beamtenrechtliche Konkurrentenstreitigkeiten um Beförderungsämter; Vorläufiger

    Die vorangegangene Verwendung auf einer übergeordneten Ebene stellt ein sachgerechtes und im gesamten öffentlichen Dienst häufig anzutreffendes Anforderungskriterium bei der Besetzung von Führungspositionen im nachgeordneten Bereich, denen im hierarchischen Aufbau eine "Bindegliedfunktion" zukommt, dar (BVerwG, Beschluss vom 29. November 2018 - 1 WB 47.17 - juris Rn. 26 m. w. N.).
  • BVerwG, 31.01.2023 - 1 W-VR 27.22

    Konkurrentenstreit um die Besetzung des Dienstpostens des Kommandeurs und

    Zwar ist es fraglich, ob eine zwingende Forderung nach einer Promotion bei der Besetzung eines vorwiegend administrativ und nicht wissenschaftlich geprägten Dienstpostens sachgerecht wäre (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. November 2018 - 1 WB 47.17 - juris Rn. 28 m. w. N. zum Dienstposten eines Dezernatsleiters ...).
  • BVerwG, 28.10.2021 - 1 W-VR 10.21

    Eilrechtsschutz in einem Konkurrentenstreit um die Besetzung des Dienstpostens

    Dem Dienstherrn kommt auch beim Zuschnitt des Dienstpostens ein weites Organisationsermessen zu, das hinsichtlich der Maßgaben militärischer Zweckmäßigkeit nicht, im Übrigen nur auf sachfremde Erwägungen gerichtlich überprüfbar ist (BVerwG, Urteile vom 16. Oktober 2008 - 2 A 9.07 - BVerwGE 132, 110 Rn. 54 sowie vom 26. Januar 2012 - 2 A 7.09 - BVerwGE 141, 361 Rn. 18 und Beschlüsse vom 16. Dezember 2008 - 1 WB 39.07 - BVerwGE 133, 1 Rn. 42 sowie vom 29. November 2018 - 1 WB 47.17 - juris Rn. 24 m.w.N.).
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